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Deutschlandticket 2026 – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Freistaat Thüringen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Das Deutschlandticket 2026 bietet einen finanziellen Ausgleich für Aufgabenträger im ÖPNV Thüringen aufgrund von Fahrgeldausfällen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im ÖPNV Thüringen.

Was wird gefördert?

Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Thüringen, deren Ausgaben in den Monaten Januar bis Dezember 2026 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets durch den Rückgang der Fahrgeldeinnahmen oder Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Vorschriften nicht durch Einnahmen aus Fahrgeldern und anderweitigen Ausgleichszahlungen gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes, öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragsteller für diese Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Ab sofort stehen die Unterlagen für das Abschlagsverfahren zur Verfügung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.

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Häufige Fragen zu Deutschlandticket 2026

Wer kann Deutschlandticket 2026 beantragen?

Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen im ÖPNV Thüringen

Wie hoch ist die Förderung bei Deutschlandticket 2026?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Deutschlandticket 2026 beantragen?

Ab sofort stehen die Unterlagen für das Abschlagsverfahren zur Verfügung.

Wer ist Fördergeber von Deutschlandticket 2026?

Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen