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Zuwendungen aus der Fischereiabgabe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Unterstützung für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische, Maßnahmen zur Fischbestandsentwicklung, die Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Wer kann Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus der Fischereiabgabe?

Förderbetrag: ab 250 €.

Bis wann kann man Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg