Cross Innovation in der Kreativwirtschaft – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt und EU
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Förderung von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt und EU.
Voraussetzungen
KMU der Kreativwirtschaft, die mindestens zur Hälfte aus Unternehmen der Kreativwirtschaft und des kreativen Handwerks bestehen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Cross Innovation in der Kreativwirtschaft
Wer kann Cross Innovation in der Kreativwirtschaft beantragen?
KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Cross Innovation in der Kreativwirtschaft?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt und EU. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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