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Cross Innovation in der Kreativwirtschaft – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt und EU

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Förderung von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderschwerpunkt Cross Innovation fördern Land und EU die Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und anderer Branchen mit dem Ziel, innovative und neuartige Produkte und Dienstleistungen mit digitalen Komponenten zu entwickeln und zu vermarkten. Die Auswahl der zu fördernden Netzwerke erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben bestehender und neu zu gründender Netzwerke, die Kapazitäten und Know-how bündeln, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt und EU.

Voraussetzungen

KMU der Kreativwirtschaft, die mindestens zur Hälfte aus Unternehmen der Kreativwirtschaft und des kreativen Handwerks bestehen.

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Häufige Fragen zu Cross Innovation in der Kreativwirtschaft

Wer kann Cross Innovation in der Kreativwirtschaft beantragen?

KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Cross Innovation in der Kreativwirtschaft?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt und EU. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt