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Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum in Thüringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung und bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum im Freistaat Thüringen. Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Förderung erfolgt als zinsloses Baudarlehen, das durch direkte Zuschüsse ergänzt werden kann. Voraussetzung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit angemessener Eigenleistung sowie die Einhaltung der miet- und belegungsrechtlichen Bindungen.

Frist und Status

Anmeldungen für Webinare am 28. Juli und 24. August 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI).

Voraussetzungen

Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens sowie ausreichende Bonität.

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Häufige Fragen zu Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030

Wer kann Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 beantragen?

natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Bis wann kann man Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 beantragen?

Anmeldungen für Webinare am 28. Juli und 24. August 2026.

Wer ist Fördergeber von Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Quelle: tab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Thüringen