Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Die Thüringer Wohnungsbauförderung 2026–2030 unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum in Thüringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anmeldungen für Webinare am 28. Juli und 24. August 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI).
Voraussetzungen
Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens sowie ausreichende Bonität.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030
Wer kann Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 beantragen?
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Bis wann kann man Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 beantragen?
Anmeldungen für Webinare am 28. Juli und 24. August 2026.
Wer ist Fördergeber von Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030?
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Quelle: tab.
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