VeröffentlichtZuschuss

Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Förderung unterstützt die Modernisierung sozialer Einrichtungen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger sozialer Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung verfolgt das Ziel, soziale Einrichtungen nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. Sie trägt zur Modernisierung sozialer Einrichtungen bei, indem sie Investitionen unterstützt, die den Ressourcen- und Energieverbrauch in sozialen Einrichtungen verringern, die Betriebskosten senken und die finanziellen Belastungen für Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und Sozialleistungsträger mindern. Gefördert werden investive Maßnahmen zur strukturellen und langfristigen Sicherung sozialer Einrichtungen in den Bereichen Energieeinsparung, Klimafolgenanpassung sowie Krisen- und Versorgungssicherheit. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 600.000 €.

Frist und Status

Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder mindestens eine soziale Einrichtung in Schleswig-Holstein haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG

Wer kann Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG beantragen?

Träger sozialer Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG?

Förderbetrag: 50.000 € – 600.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG beantragen?

Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG?

Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 600.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein