Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Förderung unterstützt die Modernisierung sozialer Einrichtungen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger sozialer Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 600.000 €.
Frist und Status
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder mindestens eine soziale Einrichtung in Schleswig-Holstein haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG
Wer kann Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG beantragen?
Träger sozialer Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG?
Förderbetrag: 50.000 € – 600.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG beantragen?
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sind.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Förderung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen in sozialen Einrichtungen – LuKIFG?
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 600.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein