Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Hamburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.
Es gelten spezifische Bedingungen wie die Einhaltung von Fassadenkonzepten und energetischen Anforderungen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung
Wer kann Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen
Bis wann kann man Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung beantragen?
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich
Wer ist Fördergeber von Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung?
Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
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