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Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei umfassenden Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung. Sie können Baukosten- und Mietzuschüsse erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.

Es gelten spezifische Bedingungen wie die Einhaltung von Fassadenkonzepten und energetischen Anforderungen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Wer kann Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen

Bis wann kann man Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich

Wer ist Fördergeber von Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Zuschuss
Förderregion
Hamburg