Fördergeber: SAB (Sachsen-Anhaltische Aufbaugesellschaft)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuwendung in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Startups).
Antragsberechtigt sind: Kleine innovative Startups.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 400.000 €.
Antragstellung nicht länger als zwei Monate zurückliegen
Fördergeber und Antragstelle: SAB (Sachsen-Anhaltische Aufbaugesellschaft).
Das Startup muss gegründet sein, darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
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Jetzt Projekt prüfenKleine innovative Startups
Förderbetrag: 50.000 € – 400.000 €. Förderquote: 50 %.
Antragstellung nicht länger als zwei Monate zurückliegen
Fördergeber ist SAB (Sachsen-Anhaltische Aufbaugesellschaft). Quelle: sab.
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