Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Heizungsmaßnahmen in Wohngebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die Heizungsmaßnahmen in Wohngebäuden durchführen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der durchgeführten Maßnahmen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude zur Gruppe „bmwe_bundesfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 21. Dezember 2023
- Förderregion
- bundesweit