Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die BEG unterstützt die Sanierung von Gebäuden zur Einsparung von Energiekosten und zum Klimaschutz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Für Anträge bis 20.07.2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen?
private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 20. Juli 2026. Für Anträge bis 20.07.2026
Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: bafa.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 20. Juli 2026
- Förderregion
- Bundesweit