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Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung – Förderung in ["Sachsen-Anhalt"]

Fördergeber: Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sieben unabhängige Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt bieten regionale Projektförderung in Kultur, Jugend, Soziales, Bildung und Umwelt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, Initiativen, verein.

Was wird gefördert?

In Sachsen-Anhalt gibt es sieben unabhängige Bürgerstiftungen, die lokal begrenzte Projektförderung in den Bereichen Kultur, Jugend/Soziales, Bildung, Natur/Umwelt und Denkmalschutz bieten: Altmärkische Bürgerstiftung (Stendal), Bürger.Stiftung Halle, Bürgerstiftung Quedlinburg, Bürgerstiftung Lutherstadt Wittenberg, Bürgerstiftung Magdeburg, Bürgerstiftung Salzland und Bürgerstiftung Köthen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „buergerstiftungen_sachsen_anha“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung

Wer kann Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung beantragen?

gemeinnuetzig, Initiativen, verein

Wie hoch ist die Förderung bei Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Bis wann kann man Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung?

Fördergeber ist Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt. Quelle: engagiert.sachsen-anhalt.de.

Ist Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerstiftungen in Sachsen-Anhalt – Projektförderung zur Gruppe „buergerstiftungen_sachsen_anha". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Sachsen-Anhalt"]