Fördergeber: Bürgerstiftung Halle
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Bürgerstiftung unterstützt hallesche Vereine und Initiativen bei der Umsetzung ihrer Ideen.
Antragsberechtigt sind: Bürger:innen der Stadt Halle, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen siehe Website
Fördergeber und Antragstelle: Bürgerstiftung Halle.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „buergerstiftung_halle“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBürger:innen der Stadt Halle, gemeinnützige Organisationen
Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen siehe Website
Fördergeber ist Bürgerstiftung Halle. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Bürgerstiftung Halle zur Gruppe „buergerstiftung_halle". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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