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Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung des Ausbaus von NGA-Breitbandnetzen in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen im Bereich Telekommunikation.

Was wird gefördert?

An dieser Stelle finden Sie Auswahlverfahren für den Ausbau von NGA-Breitbandnetzen in Sachsen-Anhalt. Die Dokumente sind chronologisch nach Jahren und dem Ende der Angebotsfrist in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Die Einreichungsfrist endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Einreichungsfrist endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt

Wer kann Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt beantragen?

Kommunen und Unternehmen im Bereich Telekommunikation

Bis wann kann man Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Einreichungsfrist endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.

Wer ist Fördergeber von Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Juli 2026
Förderregion
Sachsen-Anhalt