VeröffentlichtZuschuss
Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung des Ausbaus von NGA-Breitbandnetzen in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen im Bereich Telekommunikation.
Was wird gefördert?
An dieser Stelle finden Sie Auswahlverfahren für den Ausbau von NGA-Breitbandnetzen in Sachsen-Anhalt. Die Dokumente sind chronologisch nach Jahren und dem Ende der Angebotsfrist in absteigender Reihenfolge aufgelistet. Die Einreichungsfrist endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Einreichungsfrist endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt
Wer kann Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt beantragen?
Kommunen und Unternehmen im Bereich Telekommunikation
Bis wann kann man Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Juli 2026. Einreichungsfrist endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.
Wer ist Fördergeber von Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mid_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt