Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden: Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate, Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre, Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Antragsunterlagen,Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Wer kann Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)?
Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) beantragen?
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.
Wer ist Fördergeber von Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 250.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg