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Antrag möglichZuschuss

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 55 Tagen

Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg..

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Beratungsprojekte, die darauf ausgerichtet sind, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln; Implementierungsprojekte zur Umsetzung neuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation), neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Prozessinnovation); Schulungsprojekte für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Beratungsprojekte höchstens EUR 50.000, für Implementierungsprojekte höchstens EUR 250.000, für Schulungsprojekte höchstens EUR 50.000. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.

Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.

Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.

Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden: Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate, Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre, Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständige Antragsunterlagen,Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

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Häufige Fragen zu Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

Wer kann Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)?

Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) beantragen?

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.

Wer ist Fördergeber von Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
  • → Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung in Forschungsverbünden von Wissenschaftseinrichtungen - StaF-Verbund (2023)
  • → GRW-G Große Richtlinie

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 250.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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