Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 250.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Antragsunterlagen,Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Wer kann Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)?
Förderbetrag: 5.000 € – 250.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) beantragen?
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erforderlich.
Wer ist Fördergeber von Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 250.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg