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Rahmenvereinbarung Förderung nach § 45c und § 45d SGB XI – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Land Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Rahmenvereinbarung regelt die Verteilung der Fördermittel für niedrigschwellige Betreuungsangebote und Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.

Was wird gefördert?

Die Verteilung der dem Land Brandenburg zustehenden Fördermittel nach § 45c und § 45d SGB XI aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird durch die Rahmenvereinbarung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne von § 45c und § 45d SGB XI im Land Brandenburg geregelt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Rahmenvereinbarung Förderung nach § 45c und § 45d SGB XI

Wer kann Rahmenvereinbarung Förderung nach § 45c und § 45d SGB XI beantragen?

Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige

Wer ist Fördergeber von Rahmenvereinbarung Förderung nach § 45c und § 45d SGB XI?

Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Brandenburg