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Brandenburger Pakt für Pflege – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Der Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Was wird gefördert?

Mit dem Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Brandenburger Pakt für Pflege"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Brandenburger Pakt für Pflege

Wer kann Brandenburger Pakt für Pflege beantragen?

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Wer ist Fördergeber von Brandenburger Pakt für Pflege?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg