Brandenburger Pakt für Pflege – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesregierung Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Der Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Brandenburger Pakt für Pflege"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Brandenburger Pakt für Pflege zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Brandenburger Pakt für Pflege
Wer kann Brandenburger Pakt für Pflege beantragen?
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Wer ist Fördergeber von Brandenburger Pakt für Pflege?
Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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