Fördergeber: Innovationsförderagentur NRW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Junge Gemeinwohlunternehmen in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse zur Stärkung ihrer organisatorischen und strukturellen Grundlagen erhalten.
Antragsberechtigt sind: junge Gemeinwohlunternehmen als Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Innovationsförderagentur NRW.
Die Gründung Ihres Unternehmens liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück.
Ihr Unternehmen hat noch keine Gewinne ausgeschüttet.
Ihr Unternehmen gilt als Social Enterprise.
Ihr Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien der EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW.
Sie lassen sich durch einen Coach mit Erfahrungen im Bereich Start-up-Coaching begleiten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Boost4Impact.NRW zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenjunge Gemeinwohlunternehmen als Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU
Förderbetrag: 15.000 € – 100.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. März 2027.
Fördergeber ist Innovationsförderagentur NRW. Quelle: nrwbank.
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