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Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Wissensaustausch im Forstbereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die die Nutzung der Wälder weltweit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umstellen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen forstliche Forschungszusammenarbeit, Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich sowie Gruppenschulungen im Ausland. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe des Zuschusses von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Programm ist ausgelaufen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_bilaterale_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute sowie Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL.

Zudem sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Stiftungen sowie Verbände der Forstwirtschaft antragsberechtigt.

Weitere Voraussetzungen sind eine Betriebsstätte in Deutschland, erhebliches Bundesinteresse, keine anderen öffentlichen Mittel verfügbar, notwendige Qualifikationen und qualifizierte Partner in den Zielländern.

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Häufige Fragen zu Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung

Wer kann Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Gruppe „bmel_bilaterale_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit