Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Wissensaustausch im Forstbereich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Programm ist ausgelaufen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_bilaterale_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute sowie Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL.
Zudem sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Vereine, Stiftungen sowie Verbände der Forstwirtschaft antragsberechtigt.
Weitere Voraussetzungen sind eine Betriebsstätte in Deutschland, erhebliches Bundesinteresse, keine anderen öffentlichen Mittel verfügbar, notwendige Qualifikationen und qualifizierte Partner in den Zielländern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung
Wer kann Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Gruppe „bmel_bilaterale_forschung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit