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Antrag möglichZuschuss

Berufliche Bildung – Meisterbonus – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent. Ihren Antrag reichen Sie spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses ein. Als Absolventin oder Absolvent wenden Sie sich an die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die zuständige Kammer richtet ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 €.

Frist und Status

Antrag muss spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowieAbsolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung für die von der Sächsischen Aufbaubank anerkannten Fortbildungsabschlüsse.Ihre Meisterprüfung müssen Sie vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.Sollten Sie als Absolventin oder Absolvent die beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie gefördert werden, wenn Ihr Beschäftigungsort als selbstständige oder angestellte Meisterin oder selbstständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Berufliche Bildung – Meisterbonus"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Berufliche Bildung – Meisterbonus

Wer kann Berufliche Bildung – Meisterbonus beantragen?

Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Berufliche Bildung – Meisterbonus?

Förderbetrag: 2.000 €.

Bis wann kann man Berufliche Bildung – Meisterbonus beantragen?

Antrag muss spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Berufliche Bildung – Meisterbonus?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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