Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 €.
Antrag muss spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowieAbsolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung für die von der Sächsischen Aufbaubank anerkannten Fortbildungsabschlüsse.Ihre Meisterprüfung müssen Sie vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.Sollten Sie als Absolventin oder Absolvent die beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie gefördert werden, wenn Ihr Beschäftigungsort als selbstständige oder angestellte Meisterin oder selbstständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen liegt.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 2.000 €.
Antrag muss spätestens 1 Jahr nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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