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Begabtenförderung im Land Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die Begabtenförderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen und Interessen durch schulische und außerschulische Angebote.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen.
Was wird gefördert?
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Begabungen, Neigungen, Interessen oder Fähigkeiten zählt zu den grundlegenden Bildungsaufträgen der Schulen in Sachsen-Anhalt. Der Runderlass zur Begabtenförderung führt sowohl schulische als auch außerschulische Möglichkeiten auf. Schulen sind aufgefordert, besondere Leistungspotenziale frühzeitig zu erkennen und entsprechende Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten. Dazu gehören unterrichtsimmanente Maßnahmen sowie vielfältige außerschulische Angebote wie Olympiaden, Wettbewerbe und Sommercamps.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Begabtenförderung im Land Sachsen-Anhalt
Wer kann Begabtenförderung im Land Sachsen-Anhalt beantragen?
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen
Wer ist Fördergeber von Begabtenförderung im Land Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.
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