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Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Zuschuss für Bau­maßnahmen zur Barriere­reduzierung und Erhöhung des Wohn­komforts.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Erstkäufer von sanierten Immobilien.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Bau­maßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren und den Wohn­komfort erhöhen. Der Zuschuss beträgt zwischen 10 % und 12,5 % der förderfähigen Kosten. Anträge können gestellt werden, solange das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.

Frist und Status

Antragstellung wieder möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sein oder als Erstkäufer eines sanierten Objekts auftreten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der förderfähigen Kosten

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Häufige Fragen zu Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)

Wer kann Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) beantragen?

Privatpersonen, Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Erstkäufer von sanierten Immobilien

Wie hoch ist die Förderung bei Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)?

Förderbetrag: bis 25.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) beantragen?

Antragstellung wieder möglich.

Wer ist Fördergeber von Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit