Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Zuschuss für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung und Erhöhung des Wohnkomforts.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Erstkäufer von sanierten Immobilien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000 €.
Frist und Status
Antragstellung wieder möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sein oder als Erstkäufer eines sanierten Objekts auftreten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der förderfähigen Kosten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Wer kann Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) beantragen?
Privatpersonen, Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Erstkäufer von sanierten Immobilien
Wie hoch ist die Förderung bei Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)?
Förderbetrag: bis 25.000 €. Förderquote: 10 %.
Bis wann kann man Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) beantragen?
Antragstellung wieder möglich.
Wer ist Fördergeber von Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit