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Europa im Quartier – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert Projekte zur Entwicklung von Stadtteilen in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre sozio-integrativen und baulich-investiven Projekte in den abgegrenzten Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere (GI) sowie im Handlungsraum „Stadtrand Süd“. Zu den Handlungsräumen gehören Falkenhagener Feld/Spandauer Neustadt Heerstraße, Märkisches Viertel, Auguste-Viktoria-Allee, Reinickendorf-Ost, Wedding, Moabit-Nord, Kreuzberg-Nord, Neukölln-Nord, Neu-Hohenschönhausen, Marzahn-Nord, Hellersdorf-Nord sowie Stadtrand Süd. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, Umsetzung von Projekten zur Mehrfachnutzung von sozialen Infrastruktureinrichtungen, Verbesserung und Anpassung der sozialen Infrastruktur an lokale Erfordernisse – mit Fokus auf die Bereiche Bildung, Integration, Nachbarschaft und Armutsbekämpfung, Qualifizierung des öffentlichen Stadtraums/Aufwertung von Freiflächen unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vermeidung von durch den Klimawandel ausgelösten Benachteiligungen, Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, zur Förderung der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements, Maßnahmen zur Unterstützung von Armut betroffener Personen durch Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen mit lokalen, niedrigschwelligen Bildungsangeboten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Ihre sozio-integrativen Projekte werden ab einer Gesamtkostenhöhe von 100.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren gefördert. Ihre Bauprojekte werden ab einer Gesamtkostenhöhe von 500.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bezirke, Hauptverwaltungen, Personengesellschaften oder juristische Personen.

Das Vorhaben muss mit der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie im Einklang stehen und darf keine Pflicht- oder Regelaufgabe des Landes Berlin darstellen.

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Häufige Fragen zu Europa im Quartier

Wer kann Europa im Quartier beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Europa im Quartier?

Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Europa im Quartier beantragen?

Anträge sind im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Europa im Quartier?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 500.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin