Europa im Quartier – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm fördert Projekte zur Entwicklung von Stadtteilen in Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Anträge sind im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bezirke, Hauptverwaltungen, Personengesellschaften oder juristische Personen.
Das Vorhaben muss mit der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie im Einklang stehen und darf keine Pflicht- oder Regelaufgabe des Landes Berlin darstellen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europa im Quartier
Wer kann Europa im Quartier beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Europa im Quartier?
Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Europa im Quartier beantragen?
Anträge sind im Rahmen der jährlichen Projektaufrufe vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Europa im Quartier?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin