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  4. /Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien
Antrag möglichZuschuss

Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Zuschüsse für die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und Lehr-Lernräumen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: öffentlich-rechtliche Träger, privat-rechtliche Träger, Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung, öffentlich-rechtliche Hochschulen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehr-Lernräumen in Ihrer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit sowie für die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren. Mitfinanziert werden: Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte und IT-Ressourcen (Hard- und Software).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 200.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen bis spätestens 30.06.2027 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Förderung muss überwiegend für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeits- und Fachkräften genutzt werden.

Das Vorhaben muss nach den vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW genehmigten Auswahlkriterien förderwürdig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das EFRE.NRW.online-Portal,Nachweis der Zweckbindungsfrist

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien

Wer kann Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien beantragen?

öffentlich-rechtliche Träger, privat-rechtliche Träger, Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung, öffentlich-rechtliche Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien?

Förderbetrag: 200.000 € – 300.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen bis spätestens 30.06.2027 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 300.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit

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