Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen bei der Erschließung internationaler Märkte. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Ausland zu stärken.
Antragsberechtigt sind: deutsche Unternehmen.
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Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_aussenwirtschaft“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quelle: bundeswirtschaftsministerium.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Außenwirtschaftsförderung zur Gruppe „bmwi_aussenwirtschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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