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Antrag möglichZuschuss

Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in den Aufbau und/oder Betrieb von Breitbandinfrastrukturen eines privaten Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung,den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur (Verlegung von Leerrohren, Ausstattung mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, Tiefbauleistungen, die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten) zur Nutzung durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Betreibermodell) im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung.Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von kostenfreien WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei WLAN-Angeboten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 10.000, bei Anträgen von WLAN-Angeboten EUR 5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars an die Thüringer Aufbaubank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen,privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und von der Kommune für den Ausbau des Breitbandnetzes beauftragt wurden sowieöffentlich-rechtliche Betriebe und maßgeblich aus öffentlichen Haushalten finanzierte Einrichtungen im Freistaat Thüringen sowie privatrechtliche Unternehmen in Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Eine Weitergabe der Zuwendung an Dritte ist unter Beachtung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie möglich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens müssen Sie ausschließen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine marktgetriebene Versorgung mit gigabitfähigen Netzen zu erwarten ist.In Ihrem Erschließungsgebiet ist noch kein Netz vorhanden, das zuverlässig 100 Mbit/s im Download übertragen kann (Aufgreifschwellen).Als antragstellende Gebietskörperschaft müssen Sie Letztbegünstigte in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren auswählen.Sie müssen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur bestehende Infrastrukturen so weit wie möglich nutzen.Geförderte WLAN-Hotspots sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein sowie einen Zugang zu nichtgewerblichen Zwecken für die Mindestbetriebsdauer zeitlich dauerhaft kostenlos ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der förderfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)

Wer kann Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)?

Förderbetrag: 5.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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