Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_aquakultur_wachstum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischerei sowie Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und bestimmte Investitionen.
Erforderliche Unterlagen
- Beihilfeerklärung,Antrag über die Hausbank
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum
Wer kann Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum beantragen?
Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum zur Gruppe „lr_aquakultur_wachstum". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 8. Juli 2024
- Förderregion
- bundesweit