EntwurfZuschuss

Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Unternehmen, die regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte im Linienverkehr auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Wasserstraße. Gefördert werden ein regelmäßig betriebener GST-Linienverkehr mit Schiffen. Der Linienverkehr muss mindestens zwischen 2 Umschlagorten an Wasserstraßen eingerichtet sein und in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten werden, mit mindestens 1 bis 2 Fahrten pro Monat. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_anschu_bfinanzierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den GST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.

Mindestens einer der Umschlagorte des GST liegt an einer Bundeswasserstraße.

Der Linienverkehr muss langfristig eingerichtet werden und das Angebot über den Bewilligungszeitraum hinaus angeboten werden.

Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen worden sein.

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

Wer kann Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen zur Gruppe „bmdv_anschu_bfinanzierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit