Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für Unternehmen, die regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte im Linienverkehr auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_anschu_bfinanzierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den GST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.
Mindestens einer der Umschlagorte des GST liegt an einer Bundeswasserstraße.
Der Linienverkehr muss langfristig eingerichtet werden und das Angebot über den Bewilligungszeitraum hinaus angeboten werden.
Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen worden sein.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen
Wer kann Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen zur Gruppe „bmdv_anschu_bfinanzierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit