Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird durch das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt geregelt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind im Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt festgelegt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis der Leistungsfähigkeit
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Wer kann Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung beantragen?
Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Wer ist Fördergeber von Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.
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