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Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird durch das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt geregelt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Was wird gefördert?

Die Anerkennung und Förderung von Einrichtungen ist durch die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt geregelt. Hier wird Grundsätzliches zum Verfahren dargelegt, zur Gliederung der Einrichtungen, zum Standort, pädagogischer Verantwortung, zum Antragsverfahren, den Antragsunterlagen, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit etc. Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung sind diese Aufgaben an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) delegiert worden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind im Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweis der Leistungsfähigkeit

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Häufige Fragen zu Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Wer kann Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung beantragen?

Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Wer ist Fördergeber von Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mb_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt