Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Wenn Sie Kurse für Menschen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und für Erwachsene anbieten, die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Antrag spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Kurse sind Personen, deren Kompetenzen im Lesen oder Schreiben den Alpha-Level 3 nicht überschreiten und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.
Sie legen ein Projektkonzept, das Sie in planmäßiger und beständiger pädagogischer Arbeit selbst erstellt und verantwortet haben, sowie Referenzen oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel vor.
Die im Rahmen Ihrer Kurse eingesetzten Lehrkräfte sind fachlich qualifiziert.
Sie bieten Kurse an, die mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen.
Die Mindestteilnehmendenzahl Ihrer Kurse liegt am 3.
Unterrichtstag (Stichtag) grundsätzlich bei 3 Personen.
Diese Personen dürfen nicht nach den Fördereckpunkten des Modellprojekts „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ teilnahme- oder zugangsberechtigt sein.
Sie stellen bei den teilnehmenden Personen zu Beginn des Lehrgangs den Leistungsstand fest, ermitteln den Lernfortschritt möglichst zum Ende des Lehrgangs und dokumentieren das Ergebnis.
Wenn Sie die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen für die Kursteilnehmenden anbieten, können Sie je nach Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten eines Lehrgangs zwischen bis zu 30 und bis zu 40 zusätzliche Unterrichtseinheiten geltend machen.
Die Betreuungs- oder Hilfestellungsstunden sind im Klassenbuch zu dokumentieren und im Sachbericht gesondert auszuweisen.
Sie müssen sich mit mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob ALPHA+ besser lesen und schreiben zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 90 %.
Antrag spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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