Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik in Berlin.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge sollten möglichst umgehend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.
Voraussetzungen
Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter oder Heilpädagogik, die die entsprechenden Abschlüsse erworben haben.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular,Lebenslauf,beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses,erweitertes Führungszeugnis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik
Wer kann Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik beantragen?
Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik in Berlin
Bis wann kann man Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik beantragen?
Anträge sollten möglichst umgehend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin. Quelle: senbjf_berlin.
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