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Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik können die staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik in Berlin.

Was wird gefördert?

Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin erfolgreich abgeschlossen hat und nach § 2 SozBAG persönlich und gesundheitlich geeignet ist. Antragsunterlagen umfassen ein ausgefülltes Antragsformular, Lebenslauf, beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und ein erweitertes Führungszeugnis. Ab dem 1. April 2024 werden nur noch erweiterte Führungszeugnisse akzeptiert, die die Voraussetzungen gemäß § 30 a BZRG erfüllen.

Frist und Status

Anträge sollten möglichst umgehend eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.

Voraussetzungen

Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter oder Heilpädagogik, die die entsprechenden Abschlüsse erworben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular,Lebenslauf,beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses,erweitertes Führungszeugnis

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Häufige Fragen zu Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik

Wer kann Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik beantragen?

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik in Berlin

Bis wann kann man Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik beantragen?

Anträge sollten möglichst umgehend eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Staatliche Anerkennung für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik und Heilpädagogik?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin. Quelle: senbjf_berlin.

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Berlin