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Kommunalberatung - Haushaltskonsolidierungsberatung – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Die Thüringer Aufbaubank bietet kostenfreie Beratungsleistungen für Gebietskörperschaften in Thüringen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Thüringen.

Was wird gefördert?

Die Thüringer Aufbaubank bietet Gebietskörperschaften in Thüringen kostenfreie Beratungsleistungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung. Das Beratungsangebot ist beauftragt und finanziert durch das Thüringer Finanzministerium. Gefördert werden Beratungsleistungen zur Aufstellung oder Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes, einschließlich Haushaltsanalyse, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Ableitung von Konsolidierungsmaßnahmen. Die TAB übernimmt Beratungstätigkeiten, die sich auf Unterstützung bei der Projektkoordination, Moderation, Wissenstransfer/Schulungen und Plausibilisierung der Ergebnisse beschränken.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.

Voraussetzungen

Gebietskörperschaften in Thüringen, die sich in Haushaltssicherung befinden oder die Auflage zur Erstellung eines Konzeptes erhalten haben.

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Häufige Fragen zu Kommunalberatung - Haushaltskonsolidierungsberatung

Wer kann Kommunalberatung - Haushaltskonsolidierungsberatung beantragen?

Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Thüringen

Wer ist Fördergeber von Kommunalberatung - Haushaltskonsolidierungsberatung?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Thüringen