Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Die Förderung unterstützt die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von Mietwohnungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
Alle geförderten Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden.
Mietpreis- und Belegungsbindungen sind einzuhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
Wer kann Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?
Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte
Bis wann kann man Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens
Wer ist Fördergeber von Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen?
Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
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