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Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Die Förderung unterstützt die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von Mietwohnungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.

Alle geförderten Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden.

Mietpreis- und Belegungsbindungen sind einzuhalten.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen

Wer kann Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?

Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte

Bis wann kann man Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens

Wer ist Fördergeber von Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg