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Aktionsplan Queeres Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Aktionsplan Queeres Brandenburg fördert die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Initiativen, Verbände und Vereine, die sich für die Akzeptanz von LSBTTIQ* einsetzen..

Was wird gefördert?

Der Aktionsplan Queeres Brandenburg wurde im Dezember 2017 vorgestellt und zielt darauf ab, die Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg zu verbessern und Diskriminierung zu bekämpfen. Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen an Projekte, die sich mit Aufklärungs- und Beratungsarbeit zur Beseitigung von Diskriminierung befassen und die Vernetzung von queeren Akteur*innen fördern.

Frist und Status

Zuwendungen für Projekte zur Umsetzung des Aktionsplans Queeres Brandenburg in den Jahren 2025 bis 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Aktionsplan Queeres Brandenburg

Wer kann Aktionsplan Queeres Brandenburg beantragen?

Initiativen, Verbände und Vereine, die sich für die Akzeptanz von LSBTTIQ* einsetzen.

Bis wann kann man Aktionsplan Queeres Brandenburg beantragen?

Zuwendungen für Projekte zur Umsetzung des Aktionsplans Queeres Brandenburg in den Jahren 2025 bis 2028.

Wer ist Fördergeber von Aktionsplan Queeres Brandenburg?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg