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Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, die von anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für eine erteilte Unterrichtsstunde im Rahmen der Grundversorgung erhalten Sie einen Festbetrag von EUR 30,00. Der förderfähige Umfang der Unterrichtsstunden bemisst sich an dem maßgeblichen Grundversorgungsschlüssel. Die Landesmittel werden auf der Basis der Einwohnerzahlen des dem Förderjahr vorangehenden Jahres zur Verfügung gestellt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landkreis beziehungsweise bei der zuständigen kreisfreien Stadt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 30 €.

Frist und Status

Die Landeszuschüsse werden ab dem 1. April ausgezahlt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben.

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Häufige Fragen zu Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)

Wer kann Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)?

Förderbetrag: ab 30 €.

Bis wann kann man Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) beantragen?

Die Landeszuschüsse werden ab dem 1. April ausgezahlt.

Wer ist Fördergeber von Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg