Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 30 €.
Frist und Status
Die Landeszuschüsse werden ab dem 1. April ausgezahlt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)
Wer kann Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) beantragen?
Bildungseinrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)?
Förderbetrag: ab 30 €.
Bis wann kann man Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG) beantragen?
Die Landeszuschüsse werden ab dem 1. April ausgezahlt.
Wer ist Fördergeber von Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg