Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt sozial- und bildungspolitische Projekte, die den internationalen Beziehungen dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Gruppen oder Institutionen in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt sind.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs
Wer kann Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs beantragen?
gemeinnützige Gruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen
Bis wann kann man Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs?
Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.
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