Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit Zuschüssen zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und -kompetenzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebe, Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern, Handwerkskammern und andere juristische Personen, die berufliche Ausbildung durchführen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem
Wer kann Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem beantragen?
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem beantragen?
Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg