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FTI-Thüringen PERSONEN – Förderung in Thüringen

Fördergeber: FTI-Thüringen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

KMU können einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 48.000 € für die Einstellung von innovativem Personal erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Richtlinie werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung bzw. Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen unterstützt. Gefördert werden die Einstellung von neuem Personal, die Vergabe von Stipendien an Studierende und Promovierende sowie die Weiterbildung von Personal. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 600 € – 48.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: FTI-Thüringen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige KMU mit Sitz in Thüringen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen.

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Häufige Fragen zu FTI-Thüringen PERSONEN

Wer kann FTI-Thüringen PERSONEN beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei FTI-Thüringen PERSONEN?

Förderbetrag: 600 € – 48.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von FTI-Thüringen PERSONEN?

Fördergeber ist FTI-Thüringen. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
600 € – 48.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen