Suchtprävention und Suchthilfe – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchthilfe in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen und Organisationen im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Suchtprävention und Suchthilfe
Wer kann Suchtprävention und Suchthilfe beantragen?
Einrichtungen und Organisationen im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe
Wer ist Fördergeber von Suchtprävention und Suchthilfe?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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