VeröffentlichtZuschuss

Suchtprävention und Suchthilfe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchthilfe in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen und Organisationen im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe.

Was wird gefördert?

Suchtprävention beugt riskanten Konsum von Alkohol und anderen Drogen vor und stärkt frühzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen. Suchthilfe reduziert die gesundheitlichen und sozialen Folgen von Suchterkrankungen und unterstützt Betroffene auf ihrem Weg zu Stabilisierung und Veränderung. Suchtselbsthilfe unterstützt durch Erfahrungsaustausch und Gemeinschaft die langfristige Bewältigung von Suchterkrankungen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Suchtprävention und Suchthilfe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Suchtprävention und Suchthilfe

Wer kann Suchtprävention und Suchthilfe beantragen?

Einrichtungen und Organisationen im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe

Wer ist Fördergeber von Suchtprävention und Suchthilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg