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Brandenburger Innovationsfachkräfte – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für die Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten zur Förderung von Innovationspotenzialen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten. Sie erhalten die Förderung für die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen von betrieblichen Innovationsaufgaben sowie die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistenten für innovative Aufgaben im Rahmen einer betrieblichen Innovation. Die Höhe der Förderung beträgt für Werkstudierende bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden für die Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten, für Innovationsassistenten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden.

Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate.

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Häufige Fragen zu Brandenburger Innovationsfachkräfte

Wer kann Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburger Innovationsfachkräfte?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?

Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.

Wer ist Fördergeber von Brandenburger Innovationsfachkräfte?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg