Brandenburger Innovationsfachkräfte – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für die Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten zur Förderung von Innovationspotenzialen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden.
Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Brandenburger Innovationsfachkräfte
Wer kann Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Brandenburger Innovationsfachkräfte?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Brandenburger Innovationsfachkräfte beantragen?
Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags.
Wer ist Fördergeber von Brandenburger Innovationsfachkräfte?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg