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Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus konzentriert sich auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) konzentriert sich in Brandenburg auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die Umsetzung erfolgt über verschiedene Programmrichtlinien für die Förderperiode 2021 bis 2027, die spezifische Prioritäten und Maßnahmen umfassen. Antragsberechtigte sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe der Förderung von Art und Umfang der Maßnahme abhängt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung wird in den jeweiligen Fachrichtlinien festgelegt.

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Häufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg

Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg