Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus konzentriert sich auf die Bereiche Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung wird in den jeweiligen Fachrichtlinien festgelegt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg
Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg beantragen?
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Brandenburg?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.
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