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Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Brandenburgische Landesregierung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Erweiterter Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ehrenamtlich Engagierte in Brandenburg.

Was wird gefördert?

Der Landessammelvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz, sofern sie ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Haftpflicht- als auch Unfallversicherung und gilt für verschiedene rechtliche Strukturen. Ehrenamtliche können die Leistungen direkt beim Versicherer geltend machen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Brandenburgische Landesregierung.

Voraussetzungen

Ehrenamtliche müssen ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben.

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Häufige Fragen zu Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Wer kann Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt beantragen?

Ehrenamtlich Engagierte in Brandenburg

Wer ist Fördergeber von Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt?

Fördergeber ist Brandenburgische Landesregierung. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg