VeröffentlichtSonstiges
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Brandenburgische Landesregierung
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Erweiterter Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ehrenamtlich Engagierte in Brandenburg.
Was wird gefördert?
Der Landessammelvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz, sofern sie ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Haftpflicht- als auch Unfallversicherung und gilt für verschiedene rechtliche Strukturen. Ehrenamtliche können die Leistungen direkt beim Versicherer geltend machen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Brandenburgische Landesregierung.
Voraussetzungen
Ehrenamtliche müssen ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Wer kann Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt beantragen?
Ehrenamtlich Engagierte in Brandenburg
Wer ist Fördergeber von Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt?
Fördergeber ist Brandenburgische Landesregierung. Quelle: msgiv_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Sonstiges
- Förderregion
- Brandenburg