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Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Gründungsprämie unterstützt Gründungsinteressierte bei der Existenzsicherung für innovative Gründungsvorhaben in Thüringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gründungsinteressierte mit innovativen Gründungsvorhaben.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte, die ein innovatives Gründungsvorhaben in Thüringen beabsichtigen, bei der Existenzsicherung unterstützt. Es wird zwischen Erst- und Neugründung unterschieden. Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten, die von 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro variieren.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 3.500 €.

Frist und Status

Es gibt feste Stichtage pro Jahr für die Antragstellung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit einem konkreten, innovationsbasierten neuen Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht selbstständig tätig sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Exposé zur Eignung der Idee,Antrag auf Gründungsprämie

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Häufige Fragen zu Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie

Wer kann Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie beantragen?

Gründungsinteressierte mit innovativen Gründungsvorhaben

Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie?

Förderbetrag: 2.500 € – 3.500 €.

Bis wann kann man Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie beantragen?

Es gibt feste Stichtage pro Jahr für die Antragstellung.

Wer ist Fördergeber von Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 3.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen