Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie – Förderung in Thüringen
Fördergeber: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Die Gründungsprämie unterstützt Gründungsinteressierte bei der Existenzsicherung für innovative Gründungsvorhaben in Thüringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gründungsinteressierte mit innovativen Gründungsvorhaben.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 3.500 €.
Frist und Status
Es gibt feste Stichtage pro Jahr für die Antragstellung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit einem konkreten, innovationsbasierten neuen Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht selbstständig tätig sind.
Erforderliche Unterlagen
- Exposé zur Eignung der Idee,Antrag auf Gründungsprämie
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie
Wer kann Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie beantragen?
Gründungsinteressierte mit innovativen Gründungsvorhaben
Wie hoch ist die Förderung bei Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie?
Förderbetrag: 2.500 € – 3.500 €.
Bis wann kann man Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie beantragen?
Es gibt feste Stichtage pro Jahr für die Antragstellung.
Wer ist Fördergeber von Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie?
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Quelle: tab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 3.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Thüringen