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Kommunalberatung - Investitionsberatung für Kommunen – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Die Thüringer Aufbaubank unterstützt Kommunen bei der Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Investitionsprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Thüringen.

Was wird gefördert?

Die Thüringer Aufbaubank unterstützt Kommunen bei der Bedarfsanalyse, einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder der Einbindung von Fördermitteln. Gefördert werden Beratungsleistungen der Thüringer Aufbaubank für die Frühphase eines kommunalen Investitionsprojektes im Bereich Hochbau. Die Beratung wird beauftragt und finanziert durch das Thüringer Finanzministerium. Die angebotenen Beratungsleistungen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Beratungsumfang wird projektindividuell festgelegt (inbegriffen sind max. drei Vor-Ort-Termine pro Projekt).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Aufbaubank.

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Häufige Fragen zu Kommunalberatung - Investitionsberatung für Kommunen

Wer kann Kommunalberatung - Investitionsberatung für Kommunen beantragen?

Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) in Thüringen

Wer ist Fördergeber von Kommunalberatung - Investitionsberatung für Kommunen?

Fördergeber ist Thüringer Aufbaubank. Quelle: tab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Thüringen