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Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0 – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Landesregierung Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 zielt darauf ab, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Brandenburg voranzubringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen.
Was wird gefördert?
Die Landesregierung hat am 1. August 2023 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 beschlossen. Damit wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Brandenburg weiter vorangebracht. Das Paket enthält 55 konkrete Maßnahmen aller Ministerien.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0
Wer kann Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0 beantragen?
Menschen mit Behinderungen
Wer ist Fördergeber von Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0?
Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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