VeröffentlichtSonstiges

Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0 – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Landesregierung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 zielt darauf ab, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Brandenburg voranzubringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderungen.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung hat am 1. August 2023 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 beschlossen. Damit wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Brandenburg weiter vorangebracht. Das Paket enthält 55 konkrete Maßnahmen aller Ministerien.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Brandenburg.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0

Wer kann Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0 beantragen?

Menschen mit Behinderungen

Wer ist Fördergeber von Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0?

Fördergeber ist Landesregierung Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Sonstiges
Förderregion
Brandenburg