Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von kleineren Flächen und KlimaWildnisBotschafter*innen zur Unterstützung des natürlichen Klimaschutzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Zuwendungsanträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen
Wer kann Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen beantragen?
Zuwendungsanträge können fortlaufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung und von KlimaWildnisBotschafter*innen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
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