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Anlagen und Arbeitsmittel – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten durch geeignete Arbeitsmittel.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber und Beschäftigte.

Was wird gefördert?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von allen Arbeitsmitteln mit dem Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Dies soll unter anderem mit der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen sowie überwachungsbedürftiger Anlagen) und deren sicherer Verwendung erreicht werden. Vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element aller Arbeitsschutzverordnungen ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) grundsätzlich für alle Tätigkeiten vorgeschrieben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Anlagen und Arbeitsmittel

Wer kann Anlagen und Arbeitsmittel beantragen?

Arbeitgeber und Beschäftigte

Wer ist Fördergeber von Anlagen und Arbeitsmittel?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.

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Förderart
Sonstiges
Förderregion
Bundesweit