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Anlagen und Arbeitsmittel – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm fördert die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten durch geeignete Arbeitsmittel.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Arbeitgeber und Beschäftigte.
Was wird gefördert?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von allen Arbeitsmitteln mit dem Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Dies soll unter anderem mit der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen sowie überwachungsbedürftiger Anlagen) und deren sicherer Verwendung erreicht werden. Vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element aller Arbeitsschutzverordnungen ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) grundsätzlich für alle Tätigkeiten vorgeschrieben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Anlagen und Arbeitsmittel
Wer kann Anlagen und Arbeitsmittel beantragen?
Arbeitgeber und Beschäftigte
Wer ist Fördergeber von Anlagen und Arbeitsmittel?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: msgiv_brandenburg.
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