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Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Brandenburg fördert Investitionen in die kommunale Abwasserbeseitigung zur Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen in Gewässer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert Investitionen im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung, die zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung mit einer Reduzierung des Nährstoff- und Schadstoffeintrags beitragen. Sie erhalten die Förderung für die Ertüchtigung im Sinne eines technischen Ausbaus (Aufrüstung) von Kläranlagen zum verbesserten Rückhalt von Stickstoff, Phosphor und organischen Frachten, Kapazitätserweiterung von Kläranlagen, Neubau von Kläranlagen, Herstellung einer Überleitung von Abwasser auf eine Kläranlage mit höherem Nährstoffrückhalt, Neubau von Ausgleichsbecken auf Kläranlagen sowie Neubau oder Sanierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen aus dem Trennsystem. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Ausbaugröße der Kläranlage und beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen für unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen für 10.000 bis 49.999 Einwohnerinnen und Einwohner, 60 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen für 50.000 bis 99.999 Einwohnerinnen und Einwohner, 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bei Neubau oder Sanierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen erhalten Sie bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie erhalten einen Zuschuss von maximal EUR 500.000. Dies gilt nicht für den Neubau von Kläranlagen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg.

Voraussetzungen sind eine wasserrechtliche Zulassung, Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung sowie alle notwendigen fachtechnischen Stellungnahmen und Genehmigungsplanungen.

Erforderliche Unterlagen

  • wasserrechtliche Zulassung,Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung,fachtechnische Stellungnahmen,Genehmigungsplanungen

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Häufige Fragen zu Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)

Wer kann Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)?

Förderbetrag: 50.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg