VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Zuschüsse und Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung für Erwerb von vorhandenen Wohnimmobilien, Ausbau, Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäude, Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen. Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Zuschuss, wobei als Grundförderung ein Zuschuss von bis zu 30.000 EUR und ein Darlehen von bis zu 230.000 EUR möglich sind.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 230.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, bei Anschubfinanzierungen auch juristische Personen.

Eigenmittel und bestimmte Bedingungen sind erforderlich.

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Häufige Fragen zu Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)

Wer kann Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)?

Förderbetrag: 30.000 € – 230.000 €.

Bis wann kann man Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 230.000 €
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Brandenburg