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IBB Soziale Wohnraummodernisierung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für die energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für die fachgerechte Durchführung, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen. Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen: Effizienzhaus 85: EUR 480,00 pro m² Wohnfläche, Effizienzhaus 70: EUR 520,00 pro m² Wohnfläche, Effizienzhaus 55: EUR 560,00 pro m² Wohnfläche, Effizienzhaus 40: EUR 650,00 pro m² Wohnfläche, für weitere Modernisierungsmaßnahmen (altengerecht, demografiefest, nachhaltig): zusätzlich EUR 150,00 pro qm Wohnfläche für Mehrkosten, die einer besonderen Gebäudesubstanz (zum Beispiel belastete Baustoffe, Denkmalschutz) geschuldet sind: zusätzlich EUR 100,00 pro qm Wohnfläche. Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten. Die Fördersumme muss mindestens EUR 250.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.

Die zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Energieausweis,Antragsformulare

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Häufige Fragen zu IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Wer kann IBB Soziale Wohnraummodernisierung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei IBB Soziale Wohnraummodernisierung?

Förderbetrag: ab 250.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man IBB Soziale Wohnraummodernisierung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Wer ist Fördergeber von IBB Soziale Wohnraummodernisierung?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin