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Transferinitiative F.A.S.T. – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Transferinitiative F.A.S.T. fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Transferinitiative F.A.S.T. zielt darauf ab, innovative Ideen und Forschungsergebnisse aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Praxis zu überführen. Sie unterstützt Projekte, die den Wissens- und Technologietransfer fördern und somit zur Stärkung der Innovationskraft in Deutschland beitragen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

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Häufige Fragen zu Transferinitiative F.A.S.T.

Wer kann Transferinitiative F.A.S.T. beantragen?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Transferinitiative F.A.S.T.?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: bmbf.

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