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Transferinitiative F.A.S.T. – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die Transferinitiative F.A.S.T. fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Die Transferinitiative F.A.S.T. zielt darauf ab, innovative Ideen und Forschungsergebnisse aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Praxis zu überführen. Sie unterstützt Projekte, die den Wissens- und Technologietransfer fördern und somit zur Stärkung der Innovationskraft in Deutschland beitragen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Transferinitiative F.A.S.T.
Wer kann Transferinitiative F.A.S.T. beantragen?
Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Transferinitiative F.A.S.T.?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: bmbf.
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