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Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Projekten des Wissens- und Technologietransfers.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen. Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in Bereichen wie Cluster- und Transformationsmanagement, innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen und standortbezogener Wissens- und Technologietransfer. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit, im Land Brandenburg ansässig zu sein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 450.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie wirtschaftsfördernde Einrichtungen.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie z.B.

die Notwendigkeit, im Land Brandenburg ansässig zu sein.

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Häufige Fragen zu Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Wer kann Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?

Förderbetrag: 50.000 € – 450.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 450.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg