Berliner Schallschutzfensterprogramm – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen in Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucherin der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.
Das Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden und der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Förderanfrage,Antrag auf Förderung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Berliner Schallschutzfensterprogramm
Wer kann Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Schallschutzfensterprogramm?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?
Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.
Wer ist Fördergeber von Berliner Schallschutzfensterprogramm?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin