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Berliner Schallschutzfensterprogramm – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichenden Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind. Sie erhalten die Förderung für die Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmte Rollladenaufsatzkästen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden und schallgedämmte Lüftungsanlagen in Schlafzimmern und Kinderzimmern. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf die Schallschutzklasse 4 wird mit EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche gefördert, Lüftungseinrichtungen mit einer Pauschale von jeweils EUR 250,00 pro Raum. Die Höhe der Förderung kann bis zu 90 Prozent der jeweils nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen betragen, maximal aber EUR 15.000 je Wohnung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerin oder Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nießbraucherin der betroffenen Wohnungen oder Wohngebäude.

Das Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden und der zu schützende Wohnraum muss vor dem 3.10.1990 errichtet worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderanfrage,Antrag auf Förderung

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Häufige Fragen zu Berliner Schallschutzfensterprogramm

Wer kann Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Berliner Schallschutzfensterprogramm?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?

Stellen Sie vor Beginn der Maßnahme und vor Antragstellung bitte eine Förderanfrage über das Online-Formular.

Wer ist Fördergeber von Berliner Schallschutzfensterprogramm?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin